INGENIEUR­BÜRO DIBRON

Wir vom INGENIEURBÜRO DIBRON sind unabhängige KFZ Sachverständige im Bereich der Fahrzeug- und Verkehrstechnik. Wir beraten Sie fachmännisch im Falle eines KFZ Schadens rund um die Unfallschadenabwicklung. Unser Service für Sie sind: KFZ Unfallgutachten, Kaskogutachten und Fahrzeugbewertungen.

Nach einem unverschuldeten KFZ Unfall sind Sie bei uns genau richtig. Zuverlässigkeit und hohes fachliches und handwerkliches Können sind für uns die Grundlagen unseres Erfolgs. Bei uns finden Sie kundenfreundlichen Service von der Anfrage bis zur detaillierten und transparenten Gutachtenerstellung an Ihrem PKW, LKW oder Motorrad. Im Falle eines Verkehrsunfalles dienen KFZ Gutachten zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Es werden sämtliche Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand schriftlich dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungskosten kalkuliert. Wir ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert, den Restwert oder erstellen für Sie eine komplette Fahrzeugbewertung. Die mehrjährigen Erfahrungen als Entwicklungsmitarbeiter im Bereich der Fahrzeugkonstruktion sind dabei wertvolle und unschätzbare Teile unserer Sachverständigenarbeit. Unser Einsatzgebiet liegt in Osnabrück und Umkreis von 150 km.

Sie werden überrascht sein, wie problemlos eine Unfallschadenregulierung sich abwickeln lässt, wenn ein professionelles und erfahrenes Team vom INGENIEURBÜRO DIBRON das für Sie erledigt. Gerne kommen wir noch heute nach Terminabsprache zu Ihnen. Rufen Sie uns einfach an!

Unser Service für Sie:

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Wir erstellen kompetent und zuverlässig Unfallgutachten!

Service wird bei uns groß geschrieben. Zuverlässigkeit und hohes fachliches und handwerkliches Können sind für uns die Grundlagen unseres Erfolgs. Bei uns finden Sie kundenfreundlichen Service von der Anfrage bis zur detaillierten und transparenten Rechnungsstellung. Wir sind für Sie da.

Bei uns erhalten Sie:

» KFZ-Gutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadensbereich
» Motorräder-Gutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadensbereich
» Fahrrad-Gutachtenerstellung im Haftpflichtbereich
» Gutachtenerstellung an Wasserfahrzeugen und deren Motoren

Was ist eigentlich ein Unfallgutachten?

KFZ-Schadensgutachten dienen zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungs-kosten kalkuliert. Wir ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Auf Wunsch geben wir auch die Nutzungsausfallklasse und der Ausfallgeldbetrag an.

Fahrzeugbewertung

Sichern Sie rechtzeitig Ihre Ansprüche! Denn schließlich verschenkt niemand gern sein Geld...

Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Gutachten zum Fahrzeugwert. Damit Sie als Geschädigter auch wiederbekommen, was Ihnen zusteht. Wir ermitteln bei gängigen Fahrzeugen der Händler-, Einkaufs- oder der Wiederbeschaffungswert. Auch bei älteren oder besonderen Fahrzeugen erstellen wir ein manuelles Wertgutachten.

Schadensgutachten - warum?

Nur mittels eines fundierten Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher detalliert und vollumfänglich darlegen. Im Gutachten werden der Reparaturweg und die voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten festgelegt. Bei umfangreichen Schäden oder älteren Fahrzeugen ist zusätzlich die Ermittlung des Wiederbe-schaffungswertes und eines evtl. vorhandenen Restwertes enthalten. Durch einen Vergleich der zu erwartenden Reparaturkosten mit dem Fahrzeugwert gibt der Sachverständige Auskunft über die Reparaturwürdigkeit. In speziellen Fällen wird vom Sachverständigen eine evtl. anfallende Wertminderung festgelegt.

Wenn Sie auf ein Gutachten verzichten, entstehen Ihnen hier möglicherweise Nachteile bei späterer Überprüfung der Rechnung und Feststellung des tatsächlich erforderlichen Reparaturumfanges, sowie bei Streitigkeiten über den Unfallhergang, eventuelle Vorschäden usw. Bei Differenzen über die Schadenhöhe mit dem Unfallgegner fehlen Beweismöglichkeiten. So wird z.B. besonders bei neueren Fahrzeugen mit Kunststoffstoßfängern der Schaden bei oberflächlicher Betrachtung regelmäßig unterschätzt. Bei Bekanntwerden der Reparaturkosten entsteht im Nachgang oft beim Schädiger bzw. dessen Versicherung ein Betrugsverdacht, der ohne Gutachten nur schwer widerlegt werden kann. Wenn im Beschädigungsbereich Altschäden (Beschädigungen, Unterrostungen o. ä.) vorliegen, sind bei der Reparaturkosten-Kalkulation Abzüge in Ansatz bringen. Differenzen über die Höhe dieser Abzüge können nur durch ein Gutachten ausgeräumt werden.

Bei einem späterem Verkauf des reparierten Fahrzeuges würde sich dies stark nachteilig auswirken, wenn dem Käufer nicht durch Vorlage des Gutachtens der ehemalige Schadensumfang und die vollständige und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges bewiesen werden könnten.

Im Kostenvoranschlag der Werkstatt wird keine Fahrzeug-Bewertung des Fahrzeuges durchgeführt, so dass hier ein eventueller wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt wird. Ein "gefundenes Fressen" für die Versicherung: Probleme bei der Schadensregulierung sind vorprogrammiert, da die Versicherung nachträglich dankbar und schnell eine eigene Bewertung durchführt. Der Halter ist dabei auf die Feststellungen der Versicherung angewiesen und hat keine Kontroll- bzw. Einflussmöglichkeit. Auch der Restwert wird dann häufig nicht nach objektiven Kriterien, sondern durch überregionale Recherche auf dem Sondermarkt der Restwertaufkäufer ermittelt. Letztlich wird trotz durchgeführter Reparatur auf Total-schadensbasis (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = kleiner als Reparaturkosten) abgerechnet und der Geschädigte hat den Differenzbetrag selbst zu begleichen.

Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen des jeweiligen Herstellers. Unter Umständen werden dann in der Rechnung Herstellervorgaben nicht eingehalten und möglicherweise die tatsächlichen Reparaturaufwendungen in der Rechnung nicht ordnungsgemäß wiedergegeben.

Bei nachträglichen Differenzen mit der Versicherung über die Höhe des Schadens hat die Werkstatt keine ausreichenden Beweismöglichkeiten. Bei Differenzen über Reparatur- und Standzeiten hat die Werkstatt keinen Rückhalt. Dadurch können Probleme bei der Erstattung der Ausfallkosten (Leihwagen, Nutzungsentschädigung) entstehen.

Im Kostenvoranschlag fehlt eine Beurteilung, des Verkehrszustandes (Fahrzeug verkehrssicher, fahrbereit oder nicht verkehrssicher). Die Frage einer eventuell durchzuführenden Notreparatur lässt sich ohne Gutachten nur eingeschränkt beurteilen. Auch dadurch können Schwierigkeiten bei der Erstattung von Ausfall- oder Leihwagenkosten vor oder während der Reparatur entstehen. Ein Schadensgutachten dient der Beweissicherung und ist Basis zur Sicherung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Der Geschädigte, der sich nur auf einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine Beweissichernde Funktion, wenn es zum Streitfall kommt. Der Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich und der Geschädigte muss im Nachhinein meist noch Bilder des Schadens bei der Versicherung einreichen. Oftmals wird dann noch ein eigener Sachverständiger der Versicherung beauftragt, der den Schaden aufnimmt. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung, Nutzungsausfall usw. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfachen Schaden handelt, für welchen ein Kostenvoranschlag ausreichen würde.

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Klassiker steigen unbemerkt aber stetig im Wert und das manchmal sehr sprunghaft. Das Oldtimer Gutachten von heute kann daher bereits in kurzer Zeit veraltet sein.

Für die ständige Aktualisierung des Versicherungswertes sind aber allein Sie als Kunde verantwortlich. Gezahlt wird, was im Gutachten steht, auch wenn dieser Wert längst nicht mehr aktuell ist. Tritt jetzt ein Schadenfall ein, erhalten Sie weniger Geld als Ihr Fahrzeug derzeit wert ist (sog. schleichende Unterversicherung).

  • "Telefonische Terminabstimmung 1A! Die Schadensregulierung durch die Firma Dibron war sehr erfolgreich. Das Gutachten wurde mir schon am nächsten Tag zugeschickt. Danke gerne wieder..."

    Michael B.

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